Impressum:
Firmenname: Orphèe Musikakademie
verantwortlicher Leiter: Markus Kohlprath
Anschrift: August-Wörner-Strasse 3
PLZ/Ort: 97265 Hettstadt
Tel: 093135905089
Fax: 093132909848
info@orphee-musik.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Markus Kohlprath, Inhaber der Orphée Musikakademie – Private Musikschule in Hettstadt, August -Wörner-Str.3 97265 im Nachfolgenden Orphée Musikakademie genannt, und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler genannt.
2.1. Falls im Unterrichtsvertrag nichts anderes vereinbart ist, findet der Unterricht regelmäßig wöchentlich zum fest vereinbarten Termin in unseren Musikschulräumen in Hettstadt, August-Wörner-Str.3 statt. Veranstaltungen wie Konzerte, Proben oder Workshops können, falls erforderlich, auch außerhalb der Räumlichkeiten der Orphée Musikakademie stattfinden.
2.2. Bei dem regelmäßig wöchentlich stattfindenden Unterricht garantiert die Orphée Musikakademie für den jährlichen Unterrichtsbeitrag (siehe §3), 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr. Bei 14-tägig stattfindenden Unterricht werden 18 Unterrichtseinheiten garantiert. Bei weniger erhaltenen Unterrichtseinheiten werden die entsprechenden Stunden nachgeholt bzw. der Beitrag für die fehlenden Unterrichtseinheiten erstattet. Bei Anmeldung währen des laufenden Schuljahres besteht nur noch Anspruch auf die noch regulär in dem Jahr stattfindenden Unterrichtseinheiten.
2.3. Die Unterrichtsbedingungen für 10er Karten oder Workshops mit begrenzter Laufzeit sind der jeweiligen Kursanmeldung zu entnehmen.
2.4. Ein Anspruch auf Unterricht von einem bestimmten Lehrer besteht nicht.
2.5. Die Orphée Musikakademie behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstermin in Abstimmung mit dem Schüler zu ändern.
3.1. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 gleichhohen Monatsraten gezahlt wird. Bei Anmeldung während des laufenden Kalenderjahres wird der Beitrag nur noch für die noch nicht verstrichenen Monate des Kalenderjahres erhoben. Bei Kündigung vor Ablauf des Kalenderjahres wird der Beitrag nur für die geleisteten Monate bis zum fristgerechten Ausscheiden des Schülers erhoben. Die Zahlung erfolgt im Voraus durch das SEPA-Lastschriftverfahren bis zum 2. des Monats.
3.2. Die Orphée Musikakademie berechnet für jeden Schüler,der in einem aktiven Unterrichtsvertrag ist, eine jährliche Kopierpauschale in Höhe von 15,00 € zusätzlich zum Beitrag des Unterrichtsvertrags. Die Kopierpauschale beinhaltet blanko Notenblätter und Fotokopien von Noten aus unserer Schul-Bibliothek. Der Betrag jährlich per SEPA-Lastschriftverfahren vom angegeben Konto abgebucht. Die Abbuchung der Kopierpauschale endet automatisch mit Beendigung des Unterrichtsvertrages. Für 10er Karten gilt diese Regelung nicht, denn die Kopierpauschale ist im Beitrag der Karten bereits enthalten.
3.3. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Orphée Musikakademie berechtigt, dem Schüler 5,00 € Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
3.4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 5% auf den Jahresbeitrag behält sich die Orphée Musikakademie vor. In diesem Fall greift kein Sonderkündigungsrecht.
Die unterrichtsfreien Zeiten der Orphée Musikakademie richten sich nach den Schulferien des Landes Bayern, den gesetzlichen / kirchlichen Feiertagen, Karneval und nach den garantierten 36 Unterrichtseinheiten.
4.1. Die unterrichtsfreien Zeiten sind auf der Internetpräsenz der Orphée Musikakademie veröffentlicht und hängen in der Orphée Musikakademie am Infobrett beim Büro aus.
5.1. Soweit der Schüler den Unterricht versäumt, auch im Falle von kurzfristiger Krankheit oder sonstigen Gründen wie bspw. Urlaub oder Schulveranstaltungen, hat er keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Verlegung des Unterrichtstermins. Der Instrumentallehrer kann in Absprache und im Rahmen seiner Möglichkeiten den Unterricht freiwillig nachholen.
5.2. Der durch etwaige Verhinderung des Lehrers ausgefallende Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Es werden max. 3 Nachholtermine angeboten. Wird ein beiderseitig fest vereinbarter Nachholtermin vom Schüler nicht wahrgenommen, besteht kein weiterer Anspruch auf Nachholung oder Erstattung.
6.1. Vertragsbeginn ist immer der 1. eines Monats. Bei geleisteten Stunden vor Vertragsbeginn werden diese einzeln berechnet (siehe §3.2.) und mit der ersten Monatsrate abgebucht.
6.2. Die Orphée Musikakademie bietet Unterrichtsverträge mit 3 Monaten Mindestlaufzeit an. 10er Karten oder Workshops haben keine oder eine andere feste Laufzeit, die den jeweiligen Kursanmeldungen zu entnehmen ist.
6.3. Die Unterrichtsverträge sind innerhalb der Mindestlaufzeit bis spätestens 1 Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode (3 Monate) kündbar.
6.4. Erfolgt keine schriftliche Kündigung gemäß Ziffer 6.3., verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist bei den Unterrichtsverträgen mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten beträgt dann 1 Monat zum Quartalsende.
6.5. Die Kündigung bedarf der Schriftform (per Post, persönliche Abgabe oder Email). Bei Briefen gilt als Eingangsdatum der Poststempel, bei Emails das Eingangsdatum bei der Orphée Musikakademie. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.1. Es gilt ausschließlich die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
7.2. Eine Aufsichtspflicht des Lehrers der Orphée Musikakademie gilt nur für die Zeit des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.
7.3. Für Schäden, die durch den Schüler selbst oder die begleitende Person an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der Schüler selbst oder bei Minderjährigen seine Erziehungsberechtigten.
7.4. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler.
8.1. Die Orphée Musikakademie erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Schülers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Im Folgenden unterrichten wir den Schüler gemäß § 33 des BDSG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
8.2. Sofern zwischen dem Schüler und der Orphée Musikakademie ein Vertragsverhältnis begründet, inhaltlich gestaltet oder geändert werden soll, erhebt und verwendet die Orphée Musikakademie die personenbezogenen Daten des Schülers, soweit dies zu diesem Zweck erforderlich ist. Die Daten werden EDV-mäßig in einer extra für diesen Zweck gebuchten webbasierten Musikschul-Online-Datenbank gespeichert und verarbeitet. Die Email-Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und für Kundeninformationen verwendet. Die Kontaktdaten des Schülers, die zur Unterrichtsplanung relevant sind, wie Telefonnummer und Email-Adresse, werden von der Orphée Musikakademie an den jeweiligen freiberuflich beauftragten Lehrer weitergegeben.
Auf Anforderung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für die Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des militärischen Abhördienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
8.3. Der Schüler willigt mit dem Abschluss des Unterrichtsvertrages gegenüber der Orphée Musikakademie ein, dass im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Schülers die Orphée Musikakademie berechtigt ist, personenbezogene Daten sowie für das Mahnwesen relevante Informationen aus dem Vertrag an ein von uns beauftragtes Inkasso Unternehmen zur weiteren Bearbeitung weiterzugeben.
8.4. Als Nutzer unseres Angebotes hat der Schüler das Recht, von der Orphée Musikakademie Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf das Verlangen des Schülers kann die Auskunft elektronisch erteilt werden.
9.1.Gemäß §55 Abs. 4 UrhG ist es nicht gestattet, Kopien von urheberrechtlich geschützten Noten zu machen und in den Unterricht der Orphée Musikakademie mitzubringen und zu benutzen. Dies gilt auch für alle Arten von maschinell erzeugten Abbildern wie Fotokopien, Scans, Faxe, abfotografierte Bilder und deren Darstellung auf Bildschirmen jeglicher Art.
9.2. Die Orphée Musikakademie hat seit dem 01.01.2017 einen Lizenzvertrag mit der VG Musikedition, administriert durch die GEMA, abgeschlossen, der das legale Kopieren von Noten in einem vertraglich fest geregelten Rahmen für die Orphée Musikakademie erlaubt. Es dürfen daher nur Kopien im Unterricht verwendet werden, die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung erlaubt und erstellt worden sind. Auskunft über Art und Umfang dieser Kopierlizenz erteilt die Schulleitung der Orphée Musikakademie. Siehe dazu auch § 3.3.
10.1. Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis selbst.
10.2. Sollte eine oder mehrere der genannten Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftliche gewollten der Parteien entspricht und zulässig ist.